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15.06.2007
Die Mitgliedschulen der AgRD bilden seit Anfang der 1990er Jahre erfolgreich Rettungsassistenten (RettAss) aus. Durch ihre langjährige Arbeit mussten sie die Erfahrung machen, dass die durch das RettAssG von 1989 geregelte Ausbildung zum RettAss dringend einer Revision bedarf. Von daher begrüßt die AgRD ausdrücklich alle Bestrebungen, die dieser Notwendigkeit Rechnung tragen, und möchte durch die Beteiligung an der Novellierungsdebatte mit konstruktiven Argumenten zu einer überlegten und sinnvoll strukturierten Ausbildung beitragen.
In diesem Kontext vertritt die AgRD die Auffassung, dass eine grundsätzliche Klärung der Aufgabenfelder des Rettungsassistenten innerhalb des in der Bundesrepublik Deutschland gewünschten Rettungsdienstes einschließlich der dem Rettungsassistenten zuzuweisenden Kompetenzen erfolgen muss. Die AgRD warnt davor, in einem „Schnellschuss“ eine Novellierung herbeizuführen, die vielleicht unter dem Primat ökonomischer Restriktionen die Diskussion dieser
vernachlässigt.
Die Standortbestimmung der Mitgliedsschulen zur Novellierung stellen wir zum Download als PDF zur Verfügung und hoffen auf eine intensive Diskussion: