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4.07.2007
Heute wurde die AgRD durch den den Leiter Burkhard Steckel und den Sprecher Ingo Kolmorgen anlässlich der öffentlichen Anhörung zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes im Gesundheitsausschuss in Berlin vertreten. Die öffentliche Anhörung kam zustande, nach dem der Antrag (BT-Drs. 16/ 3343) des Abgeordneten Jens Ackermann (FDP) durch den Deutschen Bundestag an den Gesundheitsausschuss verwiesen wurde. Informationen über den gesamten parlamentarischen Prozess der Anhörung finden Sie hier.
Schon bald nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (RettAssG vom 10.07.1989 [BGBl.I S.1384]) zeigten die täglichen Ausbildungserfahrungen, dass eine Novellierung dieses Gesetzes notwendig wird.
In den vergangenen zwei Jahren mehrten sich nun die Stimmen, die mit unterschiedlicher Intention eine “Besserung” für die Rettungsassistenten-Ausbildung anmahnten. Auch die Evaluation der Arbeit der Mitgliedsschulen der AgRD macht die Überarbeitung des RettAssG wünschenswert.
Die AgRD wurde im Anhörungsverfahren des Gesundheitsausschuss gebeten Sachverständige zu entsenden. Zu der am 04.07.2007 in Berlin öffentlich stattgefundenen Anhörung nahmen der Leiter der AgRD Burkhard Steckel und der Sprecher Ingo Kolmorgen.
Die vor der Anhörung eingereichte Stellungnahme finden Sie hier: agrd.pdf
Alle Infos zum Antrag der FDP (BT-Drs. 16/3343): FDP