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21.03.2009
Künftig Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben
Die Berufsausbildung zum Rettungsassistenten wird künftig erleichtert. Bislang galt eine Rettungsassistentenschule nicht als sog. Ersatz- oder Ergänzungsschule im Sinne des Einkommenssteuergesetzes. Eltern konnten demzufolge die Aufwendungen von Schulgeldzahlungen ihrer Kinder nicht als Sonderausgaben geltend machen. Dies ist ab dem Veranlagungszeitraum 2008 durch das Bundesfinanzministerium geändert worden.
Aufgrund des Jahressteuergesetzes 2009 ist die Klassifizierung der Schule nicht mehr von Bedeutung. Vielmehr ist entscheidend, ob die Schule auf einen staatlichen Abschluss vorbereitet. Dies ist bei einer Rettungsassistentenausbildung genau der Fall. Neben der Gewährung von Kindergeld während der Ausbildung, der Inanspruchnahme von BaFöG und Bildungskredit ist die Neuerung eine große zusätzliche finanzielle Unterstützung bei der Finanzierung der Rettungsassistentenausbildung.
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19.03.2009
Anlässlich der Sitzung der Gesundheitsberufekonferenz in der Bundesärztekammer zeigten sich die Konferenzteilnehmer besonders besorgt über den teilweise dramatischen Nachwuchsmangel in Gesundheitsberufen wie der Pflege und der Medizin. Die großen physischen und psychischen Belastungen im Berufsalltag, der niedrige Personalschlüssel in allen Einrichtungen und die vergleichsweise schlechte Bezahlung schreckten Schulabgänger davon ab, sich für eine Ausbildung in diesem Bereich zu entscheiden. Deshalb müssten die Gesundheitsberufe durch bessere Arbeits- und Vergütungsbedingungen deutlich attraktiver gemacht werden. Nur so bestehe die Chance, auch künftig noch genügend qualifizierte Fachkräfte für eine gute Versorgung der alternden Bevölkerung zu gewinnen, betonten die Konferenzteilnehmer.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier: http://www.baek.de/