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22.11.2012
Deutscher Rettungsdienst in Gefahr
Pläne von Bund und Ländern für Notfallsanitätergesetz bergen erhebliche Risiken
Die Versorgung von Notfallpatienten und Unfallopfern droht nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Rettungsassistentenschulen Deutschland (AgRD) bundesweit unter die Räder zu kommen. Grund hierfür sind die Pläne von Bund und Ländern für ein neues Notfallsanitätergesetz. Die Länder werden danach ihrem gesetzlichen Auftrag, den Rettungsdienst zu gewährleisten, nicht mehr nachkommen können, sagte der Sprecher der AgRD, Ingo Kolmorgen, heute in Berlin.
Alle Hinweise der AgRD auf die unzureichenden Finanzierungsgrundlagen seien im Gesetzgebungsverfahren ignoriert worden. Vorgesehen sei unter anderem eine Nachschulung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern. Dies wird nach Berechnungen der AgRD mit mindestens 40.000 Euro pro Rettungsassistent zu Buche schlagen. Wer diese Kosten tragen solle, sei völlig unklar, sagte Kolmorgen.
Auch personell sei für die Phase der Nachqualifizierung von Rettungsassistenten keinerlei Vorsorge getroffen. Klar sei, dass Rettungsassistenten in dieser Zeit für Einsätze nicht zur Verfügung stehen. Wer ihr Gehalt weiterzahle und wie die personellen Lücken auf Einsatzfahrzeugen geschlossen werden sollten, sei offen.
Die ersten Notfallsanitäter werden nach Einschätzung der AgRD nicht vor Ende 2017 ihren Dienst antreten können. Damit droht eine massive Verschärfung des schon bestehenden Fachkräftemangels im Rettungswesen. Im schlimmsten Fall können Rettungswagen nicht zu Einsätzen ausrücken. Chaotische Zustände seien daher vorprogrammiert, und die Gefährdung von Menschenleben werde in Kauf genommen.
Zwar hat der Gesundheitsausschuss des Bundesrates inzwischen Korrekturen beschlossen. So soll das bisher geltende Rettungsassistentengesetz (RettAssG) ein Jahr länger als bisher geplant in Kraft bleiben. Doch Kolmorgen ist überzeugt: “Solche Übergangsfristen werden bei weitem nicht ausreichen, um die Personalprobleme im Rettungswesen zu lösen.“ Im Übrigen werden die Beschlüsse des Gesundheitsausschusses dazu führen, dass auf Rettungswagen künftig Sanitäter mit einer “Schmalspurausbildung” von drei Monaten eingesetzt werden. Außerdem plant der Gesetzgeber, die eigentlich dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter auf die Hälfte der Ausbildungszeit zu verkürzen. “Gemessen an der ursprünglichen Absicht, Notarzteinsätze auf ein Minimum zu reduzieren, ist das ein gefährlicher Rückschritt in die Steinzeit“, so Kolmorgen.
Zugleich werden freie Schulen, die bisher 50 Prozent des in Deutschland benötigten Rettungsdienstpersonals ausbildeten, in ihrer Existenz bedroht. Das Gesetz soll nach Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat Anfang 2014 in Kraft treten. Mit einer Entscheidung des Bundestages sei Im Januar kommenden Jahres zu rechnen.
Die AgRD fordert den Gesetzgeber auf, ungeachtet der Pläne für ein Notfallsanitätergesetz am RettAssG festzuhalten. Nur so ließen sich schwerwiegende Folgen für die Organisation des Rettungswesens in den 16 Bundesländern abwenden.
Die AgRD ist die bundesweite Vertretung der freien und staatlich anerkannten Rettungsassistentenschulen, die bis dato mit über 50 Prozent den größten Anteil der rettungsdienstlichen Fachausbildung in der Bundesrepublik verantworten.
Die gesamte Pressemitteilung finden Sie hier: Pressemitteilung AgRD Deutscher Rettungsdienst in Gefahr211112
21.07.2012
Am 12.07.2012 trafen sich die Schulleiter von 21 Mitgliedsschulen der AgRD in Hannover. Anlass für dieses durch den Sprecher der AgRD Ingo Kolmorgen kurzfristig anberaumte Treffen, waren die Novellierungsbestrebungen des Bundesgesundheitsministeriums in Bezug auf das gesetz über den Notfallsanitäter und der Notfallsanitäterin (NotSanG).
Die vertretenen Schulleiter begrüßten den Vorstoß des Gesetzgeber, das Berufsbild des Rettungsassistenten für die künftigen Anforderungen der modernen und sich rasant verändernden Notfallmedizin zu novellieren. Gleichzeitig äußerten die meisten Vertreter aber auch große Sorgen über die im Gesetzentwurf vollkommen unzureichend festgelegten Finanzierungsmodalitäten, sowie die vorgesehene Stellung der Schule in Bezug auf die Gesamtverantwortung der Ausbildung.
8.07.2012
Die nächste Mitgliederversammlung mit dem einzigen Tagesordnungspunkt „NotSanG“ findet
am 12.07.2012
um 11:00 Uhr
in 30159 Hannover
im Central-Hotel Kaiserhof, Ernst-August-Platz 4 (direkt am Hauptbahnhof) statt.
Um Voranmeldung unter info@agrd.de wird gebeten.
28.06.2012
Am 27.06.2012 fand die Anhörung zum Entwurf des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) statt, zu dem alle beteiligten Verbände eingeladen wurden. Für die AgRD nahmen die Mitglieder Ingo Kolmorgen und Philipp Utermann teil.

Die Kollegen Utermann und Kolmorgen
Die Ergebnisse und das weitere Vorgehen der AgRD werden auf der nächsten Sitzung am 12.07.2012 in Hannover statt. Einladungen hierzu wurden bereits verschickt.
12.11.2009
Im Rahmen der AgRD-Mitgliederversammlung am 10. Oktober 2009 in Karlsruhe wurde die Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft einstimmig verabschiedet.
Weitere Themen waren der Fortschritt der Novellierungsbemühungen zum Rettungsassistentengesetz sowie inhaltliche Diskussionen zur Gestaltung des neuen Ausbildungsganges.
30.09.2009
Die nächste Mitgliederversammlung der AgRD findet wie bereits angekündigt statt:
Termin: Samstag, 10. Oktober 2009 / 10.00 Uhr
Ort: Rettungsdienstforum Aescutec auf der Florian 2009
Messe Karlsruhe ( http://www.messe-florian.de/ )
Den genauen Versammlungsort erfahren Sie am Stand des DBRD.
Neben der Verabschiedung einer Geschäftsordnung wird es vorrangig um die fachliche Positionierung der Arbeitsgemeinschaft zur inhaltlichen Gestaltung des novellierten RettAssG gehen.
9.07.2009

Auf Einladung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) fand am 8. Juli 2009 in Bonn die erste Sitzung der zweiten Expertenrunde zum Thema “Ausbildungsstruktur” statt. Für die AgRD nahm der Sprecher Ingo Kolmorgen teil.
Neben Fragen der Stundenverteilung (Verhältnis zu schulischer und praktischer Ausbildung) und der Frage, ob alle Ausbildungsbeteiligten überhaupt in der Lage sind, künftig unter Berücksichtigung der neuen Ausbildungszielbeschreibung, eine fundierte Ausbildung zu bieten, stellte sich auch die Frage nach der Gesamtverantwortung während der Ausbildung. Das BMG favorisiert hier klar, dass die Gesamtverantwortung bei der staatlich anerkannten Rettungsdienstschule liegen muss.
Ferner wurden wichtige Fragen seitens des Ministeriums zu pädagogischen Ausbildungs- und Kenntnisstand des Lehrpersonals gestellt. Nach eingehender Beratung wurde eine Unterarbeitsgruppe gebildet, die ab Anfang September 2009 die endgültige Ausbildungsstrukur erarbeiten soll. Die AgRD wurde seitens des BMG in diese Unterarbeitsgruppe berufen.
29.06.2009
Das nächste Arbeitsgruppentreffen der AgRD findet während der Aescutec 2009 im Oktober in Karlsruhe statt. Genauere Informationen und eine Einladung gehen den Mitgliedsschulen rechtzeitig per E-Mail zu.
Die AgRD Hat den Bundeskongreß Rettungsdienst in der Siegerlandhalle genutzt, um zu einem Treffen der Mitgliedsschulen zu laden.
Schwerpunkt des Treffens war der Informationsaustausch über den Stand der Berufsbildreform. Die AgRD war Mitglied der “Arbeitsgruppe Ausbildungsinhalte” beim Bundesgesundheitsministerium und wird sich jetzt bemühen, die Interessen der Schulen auch in der nachfolgenden “Arbeitsgruppe Ausbildungsstruktur” zu vertreten.
Im Weiteren wurden die Zielsetzungen der Verbandsarbeit in der nächsten Zeit verabredet, sowie die Schaffung einer Geschäftsordnung der AgRD verabredet.
7.05.2009
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die AgRD trifft sich am 13. Juni 2009 von 12.00 bis 14.oo Uhr auf dem Bundeskongreß Rettungsdienst in Siegen. Den genauen Ort erfahren Sie am Stand der ASB-Rettungsschulen.
Wir bitten um Anmeldung interessierter Mitglieder unter webmaster@agrd.de, damit wir einen passenden Raum buchen können.