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22.11.2012
Deutscher Rettungsdienst in Gefahr
Pläne von Bund und Ländern für Notfallsanitätergesetz bergen erhebliche Risiken
Die Versorgung von Notfallpatienten und Unfallopfern droht nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Rettungsassistentenschulen Deutschland (AgRD) bundesweit unter die Räder zu kommen. Grund hierfür sind die Pläne von Bund und Ländern für ein neues Notfallsanitätergesetz. Die Länder werden danach ihrem gesetzlichen Auftrag, den Rettungsdienst zu gewährleisten, nicht mehr nachkommen können, sagte der Sprecher der AgRD, Ingo Kolmorgen, heute in Berlin.
Alle Hinweise der AgRD auf die unzureichenden Finanzierungsgrundlagen seien im Gesetzgebungsverfahren ignoriert worden. Vorgesehen sei unter anderem eine Nachschulung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern. Dies wird nach Berechnungen der AgRD mit mindestens 40.000 Euro pro Rettungsassistent zu Buche schlagen. Wer diese Kosten tragen solle, sei völlig unklar, sagte Kolmorgen.
Auch personell sei für die Phase der Nachqualifizierung von Rettungsassistenten keinerlei Vorsorge getroffen. Klar sei, dass Rettungsassistenten in dieser Zeit für Einsätze nicht zur Verfügung stehen. Wer ihr Gehalt weiterzahle und wie die personellen Lücken auf Einsatzfahrzeugen geschlossen werden sollten, sei offen.
Die ersten Notfallsanitäter werden nach Einschätzung der AgRD nicht vor Ende 2017 ihren Dienst antreten können. Damit droht eine massive Verschärfung des schon bestehenden Fachkräftemangels im Rettungswesen. Im schlimmsten Fall können Rettungswagen nicht zu Einsätzen ausrücken. Chaotische Zustände seien daher vorprogrammiert, und die Gefährdung von Menschenleben werde in Kauf genommen.
Zwar hat der Gesundheitsausschuss des Bundesrates inzwischen Korrekturen beschlossen. So soll das bisher geltende Rettungsassistentengesetz (RettAssG) ein Jahr länger als bisher geplant in Kraft bleiben. Doch Kolmorgen ist überzeugt: “Solche Übergangsfristen werden bei weitem nicht ausreichen, um die Personalprobleme im Rettungswesen zu lösen.“ Im Übrigen werden die Beschlüsse des Gesundheitsausschusses dazu führen, dass auf Rettungswagen künftig Sanitäter mit einer “Schmalspurausbildung” von drei Monaten eingesetzt werden. Außerdem plant der Gesetzgeber, die eigentlich dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter auf die Hälfte der Ausbildungszeit zu verkürzen. “Gemessen an der ursprünglichen Absicht, Notarzteinsätze auf ein Minimum zu reduzieren, ist das ein gefährlicher Rückschritt in die Steinzeit“, so Kolmorgen.
Zugleich werden freie Schulen, die bisher 50 Prozent des in Deutschland benötigten Rettungsdienstpersonals ausbildeten, in ihrer Existenz bedroht. Das Gesetz soll nach Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat Anfang 2014 in Kraft treten. Mit einer Entscheidung des Bundestages sei Im Januar kommenden Jahres zu rechnen.
Die AgRD fordert den Gesetzgeber auf, ungeachtet der Pläne für ein Notfallsanitätergesetz am RettAssG festzuhalten. Nur so ließen sich schwerwiegende Folgen für die Organisation des Rettungswesens in den 16 Bundesländern abwenden.
Die AgRD ist die bundesweite Vertretung der freien und staatlich anerkannten Rettungsassistentenschulen, die bis dato mit über 50 Prozent den größten Anteil der rettungsdienstlichen Fachausbildung in der Bundesrepublik verantworten.
Die gesamte Pressemitteilung finden Sie hier: Pressemitteilung AgRD Deutscher Rettungsdienst in Gefahr211112
21.07.2012
Am 12.07.2012 trafen sich die Schulleiter von 21 Mitgliedsschulen der AgRD in Hannover. Anlass für dieses durch den Sprecher der AgRD Ingo Kolmorgen kurzfristig anberaumte Treffen, waren die Novellierungsbestrebungen des Bundesgesundheitsministeriums in Bezug auf das gesetz über den Notfallsanitäter und der Notfallsanitäterin (NotSanG).
Die vertretenen Schulleiter begrüßten den Vorstoß des Gesetzgeber, das Berufsbild des Rettungsassistenten für die künftigen Anforderungen der modernen und sich rasant verändernden Notfallmedizin zu novellieren. Gleichzeitig äußerten die meisten Vertreter aber auch große Sorgen über die im Gesetzentwurf vollkommen unzureichend festgelegten Finanzierungsmodalitäten, sowie die vorgesehene Stellung der Schule in Bezug auf die Gesamtverantwortung der Ausbildung.
28.06.2012
Am 27.06.2012 fand die Anhörung zum Entwurf des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) statt, zu dem alle beteiligten Verbände eingeladen wurden. Für die AgRD nahmen die Mitglieder Ingo Kolmorgen und Philipp Utermann teil.

Die Kollegen Utermann und Kolmorgen
Die Ergebnisse und das weitere Vorgehen der AgRD werden auf der nächsten Sitzung am 12.07.2012 in Hannover statt. Einladungen hierzu wurden bereits verschickt.
23.06.2012
[ An: Bundesministerium für Gesundheit, Referat 316, Rochusstraße 1, 53107 Bonn ]
Herzlichen Dank für die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des NotSanG. Wir tun dies aus der Sicht der freien Rettungsassistentenschulen wie folgt:
Die freien Rettungsassistentenschulen begrüßen den vorliegenden Referentenentwurf zum NotSanG ausdrücklich, denn das RettAssG von 1989 ist seit Jahren novellierungsbedürftig und von den aktuellen Entwicklungen im Rettungsdienst schon lange abgekoppelt. Das NotSanG ist dahingegen ein Gesetz, das die Zulassung und Ausübung eines modernen Medizinalfachberufes regelt, und das mit den Elementen: Erweiterte Handlungskompetenz, dreijährige Ausbildungsdauer und einer Ausbildungsvergütung die Attraktivität der Ausbildung und des Berufs der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters deutlich anhebt. Es bleibt zu hoffen, dass dem Fachkräftemangel im Rettungsdienst auf diese Weise mittelfristig entgegengewirkt werden kann.
Folgende Details im Referentenentwurf bedürfen aus unserer Sicht der Änderung bzw. Präzisierung:
Anmerkung: Wo Personenbezeichnungen wegen der flüssigeren Lesbarkeit lediglich in einer Form erwähnt sind, sind immer beide Formen, männliche, wie weibliche gleichermaßen gemeint.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kolmorgen
Sprecher der AgRD
25.05.2012
Heute wurde durch das Bundesgesundheitsministerium der Referentenentwurf zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes (Notfallsanitätergesetz – NotSanG) vorgestellt. Die AgRD wurde seitens des BMG aufgefordert eine Stellungnahme bis Mitte Juni 2012 abzugeben.
4.04.2010
Die AgRD ist durch das Bundesgesundheitsministerium in die Expertenrunden „Ausbildungszielbeschreibung“ und „Ausbildungsinhalte“ berufen worden.
9.07.2009

Auf Einladung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) fand am 8. Juli 2009 in Bonn die erste Sitzung der zweiten Expertenrunde zum Thema “Ausbildungsstruktur” statt. Für die AgRD nahm der Sprecher Ingo Kolmorgen teil.
Neben Fragen der Stundenverteilung (Verhältnis zu schulischer und praktischer Ausbildung) und der Frage, ob alle Ausbildungsbeteiligten überhaupt in der Lage sind, künftig unter Berücksichtigung der neuen Ausbildungszielbeschreibung, eine fundierte Ausbildung zu bieten, stellte sich auch die Frage nach der Gesamtverantwortung während der Ausbildung. Das BMG favorisiert hier klar, dass die Gesamtverantwortung bei der staatlich anerkannten Rettungsdienstschule liegen muss.
Ferner wurden wichtige Fragen seitens des Ministeriums zu pädagogischen Ausbildungs- und Kenntnisstand des Lehrpersonals gestellt. Nach eingehender Beratung wurde eine Unterarbeitsgruppe gebildet, die ab Anfang September 2009 die endgültige Ausbildungsstrukur erarbeiten soll. Die AgRD wurde seitens des BMG in diese Unterarbeitsgruppe berufen.
26.02.2009
Im Jahr 2008 haben die AgRD (Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienstschulen Deutschland)und der DBRD (Deutscher Berufsverband Rettungsdienst) in einer internetbasierenden Umfrage zu ermitteln versucht, wie werdende Rettungsassistenten im Anerkennungsjahr vergütet werden. Weitere Fragen zielten beispielsweise auf die Verpflichtung zusätzlich “ehrenamtlich” für ihren Arbeitgeber tätig zu werden oder Sonderdienste zu übernehmen.
Die Umfrage war durchgeführt worden, weil in der “Szene” zunehmend über unbezahlte Praktika berichtet wurde.
Insgesamt haben im Umfragezeitraum 527 Besucher an der Umfrage teilgenommen. 40 Antworten waren widersprüchlich, offensichtlich falsch oder Spam, so dass am Ende 487 Stimmen ausgewertet werden konnten.
Selbstverständlich bleiben wir bei unserer Auffassung, dass jede Tätigkeit im Rettungsdienst angemessen zu vergüten ist. Wir waren dennoch positiv überrascht, festzustellen dass lediglich ein Viertel der Befragten (19,92 %) angab, keine Vergütung zu erhalten.
Fast noch überraschender ist das Ergebnis nach dem fast 65% der Umfrageteilnehmer angaben, über 600 € monatlich als Vergütung zu erhalten. Über 27% der Befragten gaben ihr Gehalt mit über 1.000 € an.
Es darf also vorsichtig davon ausgegangen werden, dass der Wert der von den Auszubildenden geleisteten Arbeit von einem Großteil der Rettungsdienst anerkannt wird.
Die Frage, ob von ihnen ehrenamtliche Tätigkeiten für ihren Arbeitgeber erwartet wurden beantworteten knapp über 11 % mit ja. Auffällig ist, dass der Anteil bei denjenigen, die für ihre Tätigkeit keine Vergütung erhielten mit 23,71 % deutlich höher lag (Anteil bei den vergüteten Anerkennungsjahren: 7,95 %).
Die Palette der von der Azubis geforderten zusätzlichen Tätigkeiten reicht von Sonderdiensten, wie Sport- oder Kulturveranstaltungen über Rufbereitschaften, Fahrdienste, Hausnotruf oder Rückholdienste bis hin zur eigentlichen Kerntätigkeit, dem Dienst im regulären Rettungsdienst.
Das Umfrageformular gab auch die Möglichkeit, einen freien Kommentar zur Ausbildung an der Lehrrettungswache zu hinterlassen. 79 Teilnehmer machten hiervon Gebrauch.
Die Beiträge hinterlassen ein sehr uneinheitliches Bild. Häufig wurde die Einschätzung mitgeteilt, Praktikanten würden immer noch als “billige Arbeitskräfte” missbraucht. Im Fokus der Kritik stand auch die (mangelnde) Anleitung in der praktischen Tätigkeit (z. B. Lehrrettungswache ohne Lehrrettungsassistenten).
Hervorzuheben bleibt, dass von vielen Befragten die Qualität der Ausbildung und das Engagement der Anleiter explizit gelobt wurde.
Aus Sicht der AgRD ist diese Umfrage sicherlich zu verbessern und nicht repräsentativ. Trotzdem enthalten die Ergebnisse einige für die beteiligten Rettungsassistentenschulen ermutigende Aspekte.
Entgegen der verbreitenden Ansicht, die Rettungsassistentenausbildung sei zu teuer und vom Lernenden allein zu finanzieren, ergibt die Umfrage ein differenzierteres Bild: die praktische Tätigkeit wird offensichtlich überwiegend vergütet. Somit ist durchaus eine “Refinanzierung” der Schulkosten gegeben und das Bild weit positiver, als in anderen Assistenzberufen.
17.09.2008
Das nachstehende Positionspapier ist als Ergänzung zu den bisherigen Ausführungen der AgRD zu sehen. Es befasst sich mit den inhaltlichen Kernpunkten des bestehenden Rettungsassistentengesetzes und besitzt aufgrund der bereits begonnenen Novellierungsbestrebungen hohe Aktualität.
An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass im Sinne der Harmonisierung der Gesundheitsfachberufe eine gemeinsame medizinische Grundausbildung, mit anschließender Subspezialisierung “Notfallmedizin” erforderlich wäre.
Wir sehen die Tätigkeit eines Rettungsassistenten analog zur eigenständigen Tätigkeit einer Entbindungspflegerin/ eines Entbindungspflegers (Hebamme).
Die Ausbildung muss sich an den jeweils aktuellen Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften orientieren, sowie dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen (Ausbildungsziel).
Vgl. Positionspapier der AgRD (http://www.agrd.de/wpcontent/uploads/2008/02/agrd_positionspapier_ausbildungsfinanzierung_120108.pdf)
Dieses Positionspapier ist in Verbindung mit den bisher durch die AgRD gemachten Stellungnahmen zu sehen und ergänzt diese.
Frankfurt, 16.09.2008
» AgRD Positonspapier zum Download (PDF)
16.08.2008
Am 14.08.08 hat sich eine Arbeitsgruppe der AgRD in Frankfurt getroffen.
Ziel der AG war es Kernpunkte für eine Novellierung des Rettungsassistentengesetzes zu formulieren und als Positionspapier den zuständigen Ministerien zu übergeben. Die Inhalte dieses Positionspapiers finden Sie auf dieser Homepage.