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21. November 2012 – Pressemitteilung “Deutscher Rettungsdienst in Gefahr”

22.11.2012


Deutscher Rettungsdienst in Gefahr

Pläne von Bund und Ländern für Notfallsanitätergesetz bergen erhebliche Risiken

Die Versorgung von Notfallpatienten und Unfallopfern droht nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Rettungsassistentenschulen Deutschland (AgRD) bundesweit unter die Räder zu kommen. Grund hierfür sind die Pläne von Bund und Ländern für ein neues Notfallsanitätergesetz. Die Länder werden danach ihrem gesetzlichen Auftrag, den Rettungsdienst zu gewährleisten, nicht mehr nachkommen können, sagte der Sprecher der AgRD, Ingo Kolmorgen, heute in Berlin.

Alle Hinweise der AgRD auf die unzureichenden Finanzierungsgrundlagen seien im Gesetzgebungsverfahren ignoriert worden.  Vorgesehen sei unter anderem eine Nachschulung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern. Dies wird nach Berechnungen der AgRD mit mindestens 40.000 Euro pro Rettungsassistent zu Buche schlagen. Wer diese Kosten tragen solle, sei völlig unklar, sagte Kolmorgen.

Auch personell sei für die Phase der Nachqualifizierung von Rettungsassistenten keinerlei Vorsorge getroffen. Klar sei, dass Rettungsassistenten in dieser Zeit für Einsätze nicht zur Verfügung stehen. Wer ihr Gehalt weiterzahle und wie die personellen Lücken auf Einsatzfahrzeugen geschlossen werden sollten, sei offen.

Die ersten Notfallsanitäter werden nach Einschätzung der AgRD nicht vor Ende 2017 ihren Dienst antreten können. Damit droht eine massive Verschärfung des schon bestehenden Fachkräftemangels im Rettungswesen. Im schlimmsten Fall können Rettungswagen nicht zu Einsätzen ausrücken. Chaotische Zustände seien daher vorprogrammiert, und die Gefährdung von Menschenleben werde in Kauf genommen.

Zwar hat der Gesundheitsausschuss des Bundesrates inzwischen Korrekturen beschlossen. So soll das bisher geltende Rettungsassistentengesetz (RettAssG) ein Jahr länger als bisher geplant in Kraft bleiben. Doch Kolmorgen ist überzeugt: “Solche Übergangsfristen werden bei weitem nicht ausreichen, um die Personalprobleme im Rettungswesen zu lösen.“ Im Übrigen werden die Beschlüsse des Gesundheitsausschusses dazu führen, dass auf Rettungswagen künftig Sanitäter mit einer “Schmalspurausbildung” von drei Monaten eingesetzt werden. Außerdem plant der Gesetzgeber, die eigentlich dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter auf die Hälfte der Ausbildungszeit zu verkürzen. “Gemessen an der ursprünglichen Absicht, Notarzteinsätze auf ein Minimum zu reduzieren, ist das ein gefährlicher Rückschritt in die Steinzeit“, so Kolmorgen.

Zugleich werden freie Schulen, die bisher 50 Prozent des in Deutschland benötigten Rettungsdienstpersonals ausbildeten, in ihrer Existenz bedroht. Das Gesetz soll nach Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat Anfang 2014 in Kraft treten. Mit einer Entscheidung des Bundestages sei Im Januar kommenden Jahres zu rechnen.

Die AgRD fordert den Gesetzgeber auf, ungeachtet der Pläne für ein Notfallsanitätergesetz am RettAssG festzuhalten. Nur so ließen sich schwerwiegende Folgen für die Organisation des Rettungswesens in den 16 Bundesländern abwenden.

 Die AgRD ist die bundesweite Vertretung der freien und staatlich anerkannten Rettungsassistentenschulen, die bis dato mit über 50 Prozent den größten Anteil der rettungsdienstlichen Fachausbildung in der Bundesrepublik verantworten.

Die gesamte Pressemitteilung finden Sie hier: Pressemitteilung AgRD Deutscher Rettungsdienst in Gefahr211112

Geschrieben von Ingo Kolmorgen
Stichworte: Allgemein, Arbeitsgemeinschaft, Berufsbild, Downloads, Gesetzesnovelle

12. Juli 2012 – Mitglieder trafen sich in Hannover

21.07.2012


Am 12.07.2012 trafen sich die Schulleiter von 21 Mitgliedsschulen der AgRD in Hannover. Anlass für dieses durch den Sprecher der AgRD Ingo Kolmorgen kurzfristig anberaumte Treffen, waren die Novellierungsbestrebungen des Bundesgesundheitsministeriums in Bezug auf das gesetz über den Notfallsanitäter und der Notfallsanitäterin (NotSanG).
Die vertretenen Schulleiter begrüßten den Vorstoß des Gesetzgeber, das Berufsbild des Rettungsassistenten für die künftigen Anforderungen der modernen und sich rasant verändernden Notfallmedizin zu novellieren. Gleichzeitig äußerten die meisten Vertreter aber auch große Sorgen über die im Gesetzentwurf vollkommen unzureichend festgelegten Finanzierungsmodalitäten, sowie die vorgesehene Stellung der Schule in Bezug auf die Gesamtverantwortung der Ausbildung.

Geschrieben von Holger Häger
Stichworte: Arbeitsgemeinschaft, Berufsbild, Gesetzesnovelle, Termine

27. Juni 2012 – Anhörung im BMG

28.06.2012


Am 27.06.2012 fand die Anhörung zum Entwurf des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) statt, zu dem alle beteiligten Verbände eingeladen wurden. Für die AgRD nahmen die Mitglieder Ingo Kolmorgen und Philipp Utermann teil.

Die Kollegen Utermann und Kolmorgen

Die Kollegen Utermann und Kolmorgen

Die Ergebnisse und das weitere Vorgehen der AgRD werden auf der nächsten Sitzung am 12.07.2012 in Hannover statt. Einladungen hierzu wurden bereits verschickt.

Geschrieben von Holger Häger
Stichworte: Berufsbild, Gesetzesnovelle, Termine

15. Juni 2012 – Stellungnahme zum Referentenentwurf (NotSanG)

23.06.2012


[  An: Bundesministerium für Gesundheit, Referat 316, Rochusstraße 1, 53107 Bonn ]

Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bundesregierung über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (NotSanG).

Vorbemerkung:

Herzlichen Dank für die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des NotSanG. Wir tun dies aus der Sicht der freien Rettungsassistentenschulen wie folgt:

Die freien Rettungsassistentenschulen begrüßen den vorliegenden Referentenentwurf zum NotSanG ausdrücklich, denn das RettAssG von 1989 ist seit Jahren novellierungsbedürftig und von den aktuellen Entwicklungen im Rettungsdienst schon lange abgekoppelt. Das NotSanG ist dahingegen ein Gesetz, das die Zulassung und Ausübung eines modernen Medizinalfachberufes regelt, und das mit den Elementen: Erweiterte Handlungskompetenz, dreijährige Ausbildungsdauer und einer Ausbildungsvergütung die Attraktivität der Ausbildung und des Berufs der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters deutlich anhebt. Es bleibt zu hoffen, dass dem Fachkräftemangel im Rettungsdienst auf diese Weise mittelfristig entgegengewirkt werden kann.

Folgende Details im Referentenentwurf bedürfen aus unserer Sicht der Änderung bzw. Präzisierung:

  1. Finanzierung
    Die in den Erläuterungen des Referentenentwurfs aufgezeigte Kostenkalkulation ist fehlerhaft. Ein Betrag von TEUR 50 für eine dreijährige Ausbildung ist keinesfalls ausreichend, wenn hiervon auch die Ausbildungsvergütung gezahlt werden soll. Allein diese ist mit knapp TEUR 40 zu veranschlagen, da der Auszubildende nach TVÖD gezahlt werden soll. Die verbleibende Summe würde der Folge pro Jahr deutlich geringer ausfallen, als der Betrag, mit dem derzeitig eine Rettungsassistentenausbildung zu Buche schlägt, während gleichzeitig die Anforderungen an die Schulen deutlich steigen. Im vorliegenden Referentenentwurf ist die Finanzierung der Schulen nicht eindeutig geregelt; die Zahlung von Lehrgangsgebühren ist völlig offen. Ferner ist keinerlei Hinweis im Gesetz bzw. in den Erläuterungen zu finden, wie denn die Kosten der Ergänzungslehrgänge finanziert werden sollen, um Rettungsassistenten weiter zu qualifizieren. Zu diesen Kosten müssen erhebliche Personal– Mehrkosten addiert werden, da der Arbeitsplatz des Mitarbeiters, der einen Ergänzungslehrgang besucht, durch einen anderen Mitarbeiter abgedeckt werden muss, um die Einsatzfähigkeit des Rettungsdienstes zu erhalten.
  2. Zuständigkeiten
    In §5 Abs. 5 wird die Gesamtverantwortung für die Organisation und Koordination des theoretischen und fachpraktischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung der Schule übertragen, das ist sehr gut gelungen und für die Praxis sinnvoll. Dennoch ist genau diese Zuständigkeit der Schule nicht eindeutig geregelt. Die Schule muss nicht nur dem Schüler, sondern den Kliniken und insbesondere den Rettungswachen gegenüber weisungsbefugt sein, aber ihre Stellung ist im Gesetz bzw. den Erläuterungen an keiner Stelle definiert. Dass die Schule in dieser Konstellation von den Schulgeldzahlungen der Ausbildungsträger (z.B. den Rettungswachen) abhängig sein wird, kommt hier erschwerend hinzu. Der angehende Notfallsanitäter hingegen hat einen Ausbildungsvertrag nach § 10 mit dem „Träger der Ausbildung“, der wiederum an keiner Stelle im Gesetz näher definiert ist und dessen Verhältnis zur Schule offen bleibt. Das Verhältnis Schule / Träger der Ausbildung / Klinik / Lehrrettungswache muss neu, und deutlich präziser gefasst werden. Der Schüler muss ein Mitspracherecht bei der Auswahl seiner Schule bekommen.
  3. Benachteiligung der freien Schulen
    Rettungsdienstbetreiber, die auch gleichzeitig Schulbetreiber sind, werden künftig nur den eigenen Bedarf an Notfallsanitätern ausbilden. Dies heißt in letzter Konsequenz, dass der bisher freie und konkurrierende Bildungsmarkt künftig unter einigen wenigen Betreibern zur Verteilung kommt; freie Schulen verschwinden, weil zuweisende Rettungswachen ausbleiben. Mangelnde Konkurrenz ist aber sicherlich für eine Qualitätsentwicklung bei der Ausbildung von Rettungsdienstfachpersonal nicht förderlich. Die größte Ausbildungsleistung, und somit ein nicht noch größerer Fachkräftemangel als der bereits schon bestehende, wurde bislang nur durch die Ausbildungsleistung der freien Rettungsassistentenschulen gewährleistet. Die freie Rettungsassistentenschule besitzt die staatliche Anerkennung, und ist neutral und frei von Interessen der rettungsdienstlichen Leistungserbringer. Um der vorgenannten Entwicklung (Monopolisierung von Schulen, die durch rettungsdienstliche Leistungserbringer betrieben werden) vorzubeugen, könnte durch das Einräumen regionaler Zuständigkeit von Schulen begegnet werden. Eine gleichfalls einfache Lösung des Problems bestünde darin, dem Schüler ein Schulwahlrecht zu ermöglichen. Generell muss die Frage gestattet sein, ob überhaupt Schulen zuzulassen sind, die durch einen rettungsdienstlichen Leistungserbringer betrieben werden.
  4. Übergangsproblematik
    Das Außerkrafttreten des RettAssG bei Inkrafttreten des NotSanG wirft Probleme auf. Sofern Rettungsdienstschulen hauptsächlich Ergänzungslehrgänge anbieten, wird der Nachwuchs fehlen, da die Rettungsassistenten in Weiterbildung eine Beschäftigungslücke hinterlassen würden. Schon heute ist ein eklatanter Mangel an Rettungsfachpersonal zu beklagen. Rettungsassistenten die Ergänzungslehrgänge zum Notfallsanitäter absolvieren, und das abrupte Ende der Rettungsassistentenausbildung, werden den Fachkräftemangel im Rettungsdienst massiv verstärken. Hier könnte möglicherweise das RettAssG erst wenige Jahre nach Inkrafttreten des NotSanG außer Kraft treten.
    Eine Ergänzungsprüfung bzw. die Weiterqualifizierung für alle Rettungsassistenten, die sich zu Notfallsanitätern weiterqualifizieren wollen, ist für alle Probanden gleich zu gestalten, da sich deren Berufserfahrung als Rettungsassistenten weder quantifizieren, noch qualitativ erfassen lässt. Hier wurde Berufspraxis einer tatsächlichen Ausbildung gleichgestellt. Wir plädieren für einen Ergänzungslehrgang mit Ergänzungsprüfung von mindestens dreimonatiger Dauer, für alle Rettungsassistenten die die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter anstreben.
    Da es sich bei dem zu schaffenden Berufsbild des „Notfallsanitäters“ um ein eigenständiges Berufsbild handelt, das nicht mehr mit dem des Rettungsassistenten vergleichbar ist , muss bereits heute darüber nachgedacht werden, in welcher Art und Weise die Rettungsdienstgesetze der Länder bei der Beschreibung der Mindestqualifikation der Besetzung der Rettungsmittel novelliert werden müssen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt scheint der Gesetzgeber eine strikte Trennung zwischen dem Aufgabengebiet des Notfallsanitäters (Behandlungspriorität, benötigt keine Fahrerlaubnis) und dem des Rettungsassistenten (künftig reduziert auf den Fahrer des Rettungsmittels) zu favorisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es Anzeichen dafür, dass der größte Teil der Rettungsassistenten möglicherweise gar kein Interesse hegt, sich überhaupt zum Notfallsanitäter weiterbilden zu lassen. Hieraus könnte resultieren, dass zu dem geplanten Zeitpunkt der Änderung der Rettungsdienstgesetze der Länder, gar nicht ausreichend Notfallsanitäter zur Verfügung stehen.
  5. Ausbildungsziel
    Die Ausbildungszielbeschreibung des Notfallsanitäters ist in sich schlüssig und gelungen. Wenn allerdings wie in der Begründung, Seite 22, Absatz 4, letzter Satz beschrieben, die Hinzuziehung einer Notärztin oder eines Notarztes bei jeglicher Ausübung gelernter Kompetenzen des Notfallsanitäters obligatorisch ist, dann wird das Ziel der Erlangung von Kompetenzen des Notfallsanitäters und damit das gesamte Ausbildungsziel konterkariert. Im RettAssG ist das Ziel der Anwendung erweiterter Maßnahmen „bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt“ definiert- diese Formulierung sollte auch im NotSanG beibehalten werden.
  6. Qualifikation der Lehrkräfte
    Bei der der erforderlichen Qualifikation der Lehrkräfte sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass auch erfahrene Berufspraktiker ohne Hochschulabschluss in den Unterricht miteinbezogen werden können. Gerade diese Unterrichtskräfte sind erforderlich, um den fachpraktischen Unterricht an der Schule zu gewährleisten und sicherzustellen.
  7. Inkrafttreten
    Die sehr kurz angesetzte Frist zur Abgabe dieser Stellungnahme lässt die Vermutung zu, das der Gesetzgeber beabsichtigt, das NotSanG möglichst schnell zu erlassen. Da die Diskussionen um eine Novellierung des Rettungsassistentengesetzes seit nun schon fast 20 Jahren andauern, möchten wir davor warnen, das ein vorschnelles Inkrafttreten des NotSanG mit erheblichen Schwierigkeiten für den bundesdeutschen Rettungsdienstes verbunden sein könnte, welches unmittelbare Auswirkungen auf die Versorgungsqualität der Patienten hätte.

Anmerkung: Wo Personenbezeichnungen wegen der flüssigeren Lesbarkeit lediglich in einer Form erwähnt sind, sind immer beide Formen, männliche, wie weibliche gleichermaßen gemeint.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kolmorgen
Sprecher der AgRD

Geschrieben von Holger Häger
Stichworte: Berufsbild, Gesetzesnovelle

25. Mai 2012 – BMG stellt Referentenentwurf vor

25.05.2012


Heute wurde durch das Bundesgesundheitsministerium der Referentenentwurf zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes (Notfallsanitätergesetz – NotSanG) vorgestellt. Die AgRD wurde seitens des BMG aufgefordert eine Stellungnahme bis Mitte Juni 2012 abzugeben.

Geschrieben von Holger Häger
Stichworte: Berufsbild, Gesetzesnovelle

4. April 2010 – Arbeitsgruppensitzung im BMG in Bonn

4.04.2010


Die AgRD ist durch das Bundesgesundheitsministerium in die Expertenrunden „Ausbildungszielbeschreibung“ und „Ausbildungsinhalte“ berufen worden.

Geschrieben von Holger Häger
Stichworte: Allgemein, Berufsbild, Gesetzesnovelle

8. Juli 2009 – Expertensitzung im BMG

9.07.2009


Expertensitzung in Bonn

Auf Einladung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) fand am 8. Juli 2009 in Bonn die erste Sitzung der zweiten Expertenrunde zum Thema “Ausbildungsstruktur” statt. Für die AgRD nahm der Sprecher Ingo Kolmorgen teil.

Neben Fragen der Stundenverteilung (Verhältnis zu schulischer und praktischer Ausbildung) und der Frage, ob alle Ausbildungsbeteiligten überhaupt in der Lage sind, künftig unter Berücksichtigung der neuen Ausbildungszielbeschreibung, eine fundierte Ausbildung zu bieten, stellte sich auch die Frage nach der Gesamtverantwortung während der Ausbildung. Das BMG favorisiert hier klar, dass die Gesamtverantwortung bei der staatlich anerkannten Rettungsdienstschule liegen muss.

Ferner wurden wichtige Fragen seitens des Ministeriums zu pädagogischen Ausbildungs- und Kenntnisstand des Lehrpersonals gestellt. Nach eingehender Beratung wurde eine Unterarbeitsgruppe gebildet, die ab Anfang September 2009 die endgültige Ausbildungsstrukur erarbeiten soll. Die AgRD wurde seitens des BMG in diese Unterarbeitsgruppe berufen.

Geschrieben von Holger Häger
Stichworte: Arbeitsgemeinschaft, Berufsbild, Gesetzesnovelle

16. September 2008 – Probleme Rettungsassistentengesetz & Lösungsansätze

17.09.2008


Analyse der Probleme des bestehenden Rettungsassistentengesetzes

Lösungsansätze für eine bevorstehende Novellierung

Das nachstehende Positionspapier ist als Ergänzung zu den bisherigen Ausführungen der AgRD zu sehen. Es befasst sich mit den inhaltlichen Kernpunkten des bestehenden Rettungsassistentengesetzes und besitzt aufgrund der bereits begonnenen Novellierungsbestrebungen hohe Aktualität.

1. Zugang

  • Als Voraussetzung zur Zulassung muss ein mittlerer Bildungsabschluss vorhanden sein, da grundlegende analytische und kognitive Fähigkeiten für die Berufsausbildung und –ausübung erforderlich sind.
  • Aus Gründen des Jugendschutzes muss die Volljährigkeit zu Beginn der Ausbildung in jedem Fall beibehalten werden.

2. Struktur

An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass im Sinne der Harmonisierung der Gesundheitsfachberufe eine gemeinsame medizinische Grundausbildung, mit anschließender Subspezialisierung “Notfallmedizin” erforderlich wäre.
Wir sehen die Tätigkeit eines Rettungsassistenten analog zur eigenständigen Tätigkeit einer Entbindungspflegerin/ eines Entbindungspflegers (Hebamme).

  • Die Zuständigkeit während der gesamten Ausbildung muss bei der Berufsfachschule liegen. Nur diese gewährleistet in staatlicher Anerkennung eine den Anforderungen entsprechende Ausbildungsqualität.
  • Die Ausbildung muss in modularer Form strukturiert sein
  • Die Ausbildung muss 3 Jahre umfassen, um eine Gleichstellung zu anderen Gesundheitsfachberufen zu erreichen. Dies ist notwendig im Hinblick auf die anstehende Akademisierung dieser Berufszweige (vgl. Bundesratsbeschluss zur Einführung einer Modellklausel in bestehende Berufsbezeichnungsschutzgesetze, wie z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, etc.)
  • Die staatliche Abschlussprüfung muss zwingend am Ende der dreijährigen Ausbildungszeit durchgeführt werden. Das Abschlussgespräch wird dann ersatzlos gestrichen.
  • Eine Überleitung bisheriger Rettungsassistenten ist dann möglich, wenn nach noch zu definierender Nachqualifizierung, eine staatliche Prüfung abgelegt wird.

3. Kompetenzen

Die Ausbildung muss sich an den jeweils aktuellen Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften orientieren, sowie dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen (Ausbildungsziel).

4. Finanzierung

Vgl. Positionspapier der AgRD (http://www.agrd.de/wpcontent/uploads/2008/02/agrd_positionspapier_ausbildungsfinanzierung_120108.pdf)
Dieses Positionspapier ist in Verbindung mit den bisher durch die AgRD gemachten Stellungnahmen zu sehen und ergänzt diese.
Frankfurt, 16.09.2008

» AgRD Positonspapier zum Download (PDF)

Geschrieben von Holger Häger
Stichworte: Berufsbild, Gesetzesnovelle

14. August 2008 – Kernpunkte zur Gesetzesnovellierung

16.08.2008


Am 14.08.08 hat sich eine Arbeitsgruppe der AgRD in Frankfurt getroffen.
Ziel der AG war es Kernpunkte für eine Novellierung des Rettungsassistentengesetzes zu formulieren und als Positionspapier den zuständigen Ministerien zu übergeben. Die Inhalte dieses Positionspapiers finden Sie auf dieser Homepage.

Die Teilnehmer

Geschrieben von Holger Häger
Stichworte: Arbeitsgemeinschaft, Berufsbild, Gesetzesnovelle

20. Mai 2008 – Einladung zum Workshop in Leipzig

20.05.2008


Sachstandbericht

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wie auch schon anlässlich unseres letzten Treffens in Rheine mitgeteilt, möchten wir Sie hiermit recht herzlich zu unserem nächsten Workshop einladen. Dieser findet statt am:

Samstag, den 14. Juni 2008 / 11:00 – 15:00 Uhr im

BWM-Bildungszentrum

Berufsfachschule für Rettungsassistenten
Naumburger Str. 26A, 04229 Leipzig

Telefon +49 341 4803865
Fax +49 341 4803867

E-Mail: burkhard.steckel@bwm-bildungszentrum.de
Internet: www.bwm-bildungszentrum.de

Einen Unterkunftsnachweis bekommen Sie direkt über Herrn Steckel unter der Rufnummer +49 341 480 38 65. Wir danken bereits jetzt dem BWM-Bildungszentrum für die freundliche Bereitstellung entsprechender Räumlichkeiten. Sofern Sie bereits am Vorabend anreisen sollten, wären wir einen diesbezüglichen Hinweis dankbar.

Nach dem die Arbeitsgruppe „Ausbildungsfinanzierung“ ein Positionspapier der AgRD (im übrigen das einzige derzeit existierende Positionspapier zu diesem Thema) vorgelegt hat, wollen wir in Leipzig folgende Tagesordnung bekanntgeben:

  1. Sachstandbericht zur Novellierung des RettAssG
    Mittlerweile arbeitet das BMG an der RettAssG-Novellierung und will im September 2008 eine Lernzieldefinition vorlegen.
  2. Akademisierung der Gesundheitsfachberufe
    Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Gesetzesinitiative zur Akademisierung der Gesundheitsfachberufe angestoßen. Es ist davon auszugehen, das auch weiterhin die Bologna-Beschlüsse weiter vorangetrieben werden.

Zu beiden vorgenannten Themen, wird sich die AgRD positionieren. Einen Entwurf hierzu wollen wir mit Ihnen erarbeiten.

Wir würden uns freuen, Sie in Leipzig begrüßen zu dürfen und möchten Sie bitten, mittels Email an Frau Kuhnert (Rettungsdienstschule Werdau) s.kunert@rettungsdienstschulewerdau.de bis spätestens 09.06.2008 Ihre Teilnahme und die Namen und Anzahl weiterer Personen zu bestätigen.

Geschrieben von Holger Häger
Stichworte: Arbeitsgemeinschaft, Gesetzesnovelle, Termine

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