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9.07.2009

Auf Einladung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) fand am 8. Juli 2009 in Bonn die erste Sitzung der zweiten Expertenrunde zum Thema “Ausbildungsstruktur” statt. Für die AgRD nahm der Sprecher Ingo Kolmorgen teil.
Neben Fragen der Stundenverteilung (Verhältnis zu schulischer und praktischer Ausbildung) und der Frage, ob alle Ausbildungsbeteiligten überhaupt in der Lage sind, künftig unter Berücksichtigung der neuen Ausbildungszielbeschreibung, eine fundierte Ausbildung zu bieten, stellte sich auch die Frage nach der Gesamtverantwortung während der Ausbildung. Das BMG favorisiert hier klar, dass die Gesamtverantwortung bei der staatlich anerkannten Rettungsdienstschule liegen muss.
Ferner wurden wichtige Fragen seitens des Ministeriums zu pädagogischen Ausbildungs- und Kenntnisstand des Lehrpersonals gestellt. Nach eingehender Beratung wurde eine Unterarbeitsgruppe gebildet, die ab Anfang September 2009 die endgültige Ausbildungsstrukur erarbeiten soll. Die AgRD wurde seitens des BMG in diese Unterarbeitsgruppe berufen.
17.09.2008
Das nachstehende Positionspapier ist als Ergänzung zu den bisherigen Ausführungen der AgRD zu sehen. Es befasst sich mit den inhaltlichen Kernpunkten des bestehenden Rettungsassistentengesetzes und besitzt aufgrund der bereits begonnenen Novellierungsbestrebungen hohe Aktualität.
An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass im Sinne der Harmonisierung der Gesundheitsfachberufe eine gemeinsame medizinische Grundausbildung, mit anschließender Subspezialisierung “Notfallmedizin” erforderlich wäre.
Wir sehen die Tätigkeit eines Rettungsassistenten analog zur eigenständigen Tätigkeit einer Entbindungspflegerin/ eines Entbindungspflegers (Hebamme).
Die Ausbildung muss sich an den jeweils aktuellen Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften orientieren, sowie dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen (Ausbildungsziel).
Vgl. Positionspapier der AgRD (http://www.agrd.de/wpcontent/uploads/2008/02/agrd_positionspapier_ausbildungsfinanzierung_120108.pdf)
Dieses Positionspapier ist in Verbindung mit den bisher durch die AgRD gemachten Stellungnahmen zu sehen und ergänzt diese.
Frankfurt, 16.09.2008
» AgRD Positonspapier zum Download (PDF)
16.08.2008
Am 14.08.08 hat sich eine Arbeitsgruppe der AgRD in Frankfurt getroffen.
Ziel der AG war es Kernpunkte für eine Novellierung des Rettungsassistentengesetzes zu formulieren und als Positionspapier den zuständigen Ministerien zu übergeben. Die Inhalte dieses Positionspapiers finden Sie auf dieser Homepage.
20.05.2008
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wie auch schon anlässlich unseres letzten Treffens in Rheine mitgeteilt, möchten wir Sie hiermit recht herzlich zu unserem nächsten Workshop einladen. Dieser findet statt am:
Samstag, den 14. Juni 2008 / 11:00 – 15:00 Uhr im
BWM-Bildungszentrum
Berufsfachschule für Rettungsassistenten
Naumburger Str. 26A, 04229 Leipzig
Telefon +49 341 4803865
Fax +49 341 4803867
E-Mail: burkhard.steckel@bwm-bildungszentrum.de
Internet: www.bwm-bildungszentrum.de
Einen Unterkunftsnachweis bekommen Sie direkt über Herrn Steckel unter der Rufnummer +49 341 480 38 65. Wir danken bereits jetzt dem BWM-Bildungszentrum für die freundliche Bereitstellung entsprechender Räumlichkeiten. Sofern Sie bereits am Vorabend anreisen sollten, wären wir einen diesbezüglichen Hinweis dankbar.
Nach dem die Arbeitsgruppe „Ausbildungsfinanzierung“ ein Positionspapier der AgRD (im übrigen das einzige derzeit existierende Positionspapier zu diesem Thema) vorgelegt hat, wollen wir in Leipzig folgende Tagesordnung bekanntgeben:
Zu beiden vorgenannten Themen, wird sich die AgRD positionieren. Einen Entwurf hierzu wollen wir mit Ihnen erarbeiten.
Wir würden uns freuen, Sie in Leipzig begrüßen zu dürfen und möchten Sie bitten, mittels Email an Frau Kuhnert (Rettungsdienstschule Werdau) s.kunert@rettungsdienstschulewerdau.de bis spätestens 09.06.2008 Ihre Teilnahme und die Namen und Anzahl weiterer Personen zu bestätigen.
25.01.2008
Derzeit gibt es wenige Informationen über die tatsächliche Finanzierungssituation der Ausbildung im zweiten Ausbildungsjahr der Rettungsassistentenausbildung. Wir hören immer wieder davon, dass Rettungsassistenten im praktischen Jahr keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Gleichwohl geht das zuständige Bundesministerium für Gesundheit (BMG) davon aus, dass die Finanzierung überall geregelt sei, und eine angemessene Vergütung gezahlt wird. Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD e.V.) und die Arbeitsgemeinschaft der Rettungsassistentenschulen Deutschland (AgRD) möchten zu diesem Thema Ihre gemachten Erfahrungen sammeln. Bitte nehmen Sie sich wenige Minuten Zeit um die unten aufgeführten Fragen zu beantworten. Wir versichern Ihnen, dass Ihre Antworten absolut anonym sind und streng vertraulich behandelt werden. Wir werden die Auswertungen der Ergebnisse auf dieser Seite zur Verfügung stellen und natürlich auch das Bundesgesundheitsministerium über die Ergebnisse im Rahmen der geplanten Expertenrunden informieren.
Wir danken Ihnen jetzt schon für Ihre Unterstützung.
Die Umfrage finden Sie hier: www.rettungsdienstumfrage.de
12.01.2008
Zum aktuellen Stand (Januar 2008) in der Diskussion um die Novellierung des Gesetzes über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz-RettAssG) vom 10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1384) ist der Sachstand der, dass sowohl die Inhalte, die Dauer wie auch die Organisation und Durchführung der Rettungsassistentenausbildung völlig offen sind.
Bis dato ist die Frage nicht erschöpfend beantwortet worden, was die Gesellschaft von den Leistungen des Rettungsdienstes und damit von seinen Mitarbeitern erwartet, sowie über welche Kompetenzen diese zu verfügen haben.
In einer solchen Situation ein Finanzierungskonzept für die Ausbildung entwerfen oder gar erstellen zu wollen, ist eine höchst komplexe und gewagte Angelegenheit, der sich die Arbeitsgemeinschaft der Rettungsassistentenschulen Deutschland (AgRD) aber stellen wird.
Positionspapier zur Ausbildungsfinanzierung (PDF)
4.07.2007
Schon bald nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (RettAssG vom 10.07.1989 [BGBl.I S.1384]) zeigten die täglichen Ausbildungserfahrungen, dass eine Novellierung dieses Gesetzes notwendig wird.
In den vergangenen zwei Jahren mehrten sich nun die Stimmen, die mit unterschiedlicher Intention eine “Besserung” für die Rettungsassistenten-Ausbildung anmahnten. Auch die Evaluation der Arbeit der Mitgliedsschulen der AgRD macht die Überarbeitung des RettAssG wünschenswert.
Die AgRD wurde im Anhörungsverfahren des Gesundheitsausschuss gebeten Sachverständige zu entsenden. Zu der am 04.07.2007 in Berlin öffentlich stattgefundenen Anhörung nahmen der Leiter der AgRD Burkhard Steckel und der Sprecher Ingo Kolmorgen.
Die vor der Anhörung eingereichte Stellungnahme finden Sie hier: agrd.pdf
Alle Infos zum Antrag der FDP (BT-Drs. 16/3343): FDP
15.06.2007
Die Mitgliedschulen der AgRD bilden seit Anfang der 1990er Jahre erfolgreich Rettungsassistenten (RettAss) aus. Durch ihre langjährige Arbeit mussten sie die Erfahrung machen, dass die durch das RettAssG von 1989 geregelte Ausbildung zum RettAss dringend einer Revision bedarf. Von daher begrüßt die AgRD ausdrücklich alle Bestrebungen, die dieser Notwendigkeit Rechnung tragen, und möchte durch die Beteiligung an der Novellierungsdebatte mit konstruktiven Argumenten zu einer überlegten und sinnvoll strukturierten Ausbildung beitragen.
In diesem Kontext vertritt die AgRD die Auffassung, dass eine grundsätzliche Klärung der Aufgabenfelder des Rettungsassistenten innerhalb des in der Bundesrepublik Deutschland gewünschten Rettungsdienstes einschließlich der dem Rettungsassistenten zuzuweisenden Kompetenzen erfolgen muss. Die AgRD warnt davor, in einem „Schnellschuss“ eine Novellierung herbeizuführen, die vielleicht unter dem Primat ökonomischer Restriktionen die Diskussion dieser
vernachlässigt.
Die Standortbestimmung der Mitgliedsschulen zur Novellierung stellen wir zum Download als PDF zur Verfügung und hoffen auf eine intensive Diskussion: