Letzte Einträge:
Arbeitsgemeinschaft
Rettungsassistentenschulen Deutschland (AgRD)
Geschäftsordnung
Die Arbeitsgemeinschaft trägt den Namen „Arbeitsgemeinschaft Rettungsassistentenschulen Deutschland (AgRD)“.
Ziel der AgRD ist, die professionelle berufspädagogische Entwicklung und Sicherung der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung des Rettungsfachpersonals an staatlich anerkannten Schulen für Rettungsassistenten.
Die AgRD bietet ein Forum für den Gedankenaustausch aller an der Aus-, Fort- und Weiterbildung für den Rettungsdienst und die Notfallversorgung der Bevölkerung beteiligten und interessierten Institutionen, Organisationen und Personen.
Die AgRD verfolgt insbesondere das Ziel, frühzeitig nationale und internationale Entwicklungen im Rettungsdienst zu erkennen und dazu berufspädagogische Konzepte für die professionelle Aus-, Fort- und Weiterbildung im Rettungsdienst zu entwickeln.
Die AgRD will durch ihre Arbeit dazu beitragen, dass der Rettungsdienst und die Notfallversorgung der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland hohen internationalen Qualitätsstandards entspricht, abgesichert durch entsprechende berufspädagogische Professionalisierung der Aus- und Weiterbildung.
Mitglieder können Organisationen und Institutionen sein, die für die Ziele zur Professionalisierung des Rettungsdienstes im Sinne der AgRD eintreten. Derzeit zählen die unter Anlage 1 genannten Institutionen, Organisationen und Personen zu den Mitgliedern. [ online: http://www.agrd.de/mitglieder ]
Über die Aufnahme weiterer Mitglieder entscheidet auf schriftlichen Antrag die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Mitglieder können auf Antrag mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
Gremien der AgRD sind:
Die Mitgliederversammlung formuliert die Schwerpunkte der Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Rettungsassistentenschulen Deutschland.
Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Sie wird durch den 1. Sprecher einberufen und geleitet. Der 1. Sprecher legt unter Berücksichtigung vorliegender Anträge und in Abstimmung mit dem Sprecherrat die Tagesordnung fest. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens zweimal jährlich zusammen.
An den Mitgliederversammlungen können die Mitglieder und geladene Experten teilnehmen.
Stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung sind die Mitglieder. Jede Institution und Organisation hat nur eine Stimme, auch wenn sie mit mehr als einer Person an der Mitgliederversammlung teilnimmt oder mehrere Schulstandorte vertritt. Auf Antrag ist die Abstimmung geheim durchzuführen. Beschlüsse müssen mit 2/3 der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst werden.
Der Sprecherrat besteht aus dem ersten Sprecher und zwei Stellvertretern.
Der erste Sprecher oder einer seiner Stellvertreter vertritt die Arbeitsgemeinschaft Rettungsassistentenschulen Deutschland nach außen.
Der erste Sprecher lädt die Mitgliederversammlung mit einer Frist von mindestens vier Wochen schriftlich unter Mitteilung der vorläufigen Tagesordnung ein.
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorsitzenden und die Stellvertreter mit 2/3 Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder für die Dauer von vier Jahren.
Scheidet ein Sprecherratmitglied vor Ablauf der Wahlperiode aus, wird für den Rest der Wahlperiode bei der folgenden Mitgliederversammlung ein Nachfolger mit 2/3 Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gewählt.
Die Mitgliederversammlung oder auch der Sprecherrat können zu bestimmten Themen Arbeitsgruppen einberufen. Diese Arbeitsgruppen haben die Aufgabe Stellungnahmen zu anstehenden Fragen und Aufgaben an die AgRD vorzubereiten. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe müssen vor Veröffentlichung entweder in der Mitgliederversammlung oder im Umlaufverfahren von den Mitgliedern mit Mehrheit oder vom Sprecherrat genehmigt werden.
Die Geschäftsstelle wird von einer von der Mitgliederversammlung festgelegten Organisation oder Institution bereitgestellt.
Die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Rettungsassistentenschulen Deutschland übernimmt die administrativen Aufgaben.
Die an der Arbeitsgemeinschaft Rettungsassistentenschulen Deutschland beteiligten Organisationen oder Institutionen tragen alle daraus entstehenden Kosten selbst.
Diese Geschäftsordnung ist am 10. Oktober 2009 von der Mitgliederversammlung beschlossen worden. Sie tritt sofort in Kraft.
Diese Geschäftsordnung kann von der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder geändert werden.
Sie müssen sich anmelden,um Kommentare verfassen zu können.